Was wird aus der Ölheizung?
Am 1. Januar 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Bestehende Öl-Brennwert- oder -Niedertemperaturheizungen dürfen weiterhin wie gewohnt genutzt werden. Auch eine Modernisierung ist möglich.
Allerdings sind Eigentümer verpflichtet, nach einer Übergangsfrist erneuerbare Energien anteilig mit einzubinden. Hierbei können Hybridsysteme in Betracht gezogen werden – zum Beispiel die Erweiterung einer modernisierten Ölheizung um eine Wärmepumpe oder Solarenergie.
Verbraucher können künftig auch klimaschonende „Green Fuels“ als Alternative zum bislang fossilen Brennstoff zur Erfüllung solcher Auflagen nutzen. Viele aktuelle Geräte sind bereits für erneuerbare Energieträger ausgelegt. Derzeit arbeiten Heizölproduzenten und -handel an einem flächendeckenden Angebot für klimaschonende Heizölqualitäten.
Mehr zum neuen GEG und Brennstoffen von morgen finden Betroffene auf der Webseite www.zukunftsheizen.de
Dort hat der Energieverband en2x alle relevanten Informationen zusammengestellt.
Quelle: (epr)